Vergütung

Transparente Anwaltshonorare.

Beim Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden. Sofern die Versicherungsgesellschaft eine Kostenübernahme bestätigt, erfolgen die Berechnung und der Ausgleich des Honorars unmittelbar mit der Versicherungsgesellschaft.

  • Erstberatungshonorar
  • Individuelle Honorarvereinbarungen
  • Vergütung nach RVG
Tel: 030 / 31 51 88 99-0
E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de